Kindertagespflege ist ein flexibles pädagogisches Betreuungsangebot, bei dem Kinder für einen Teil des Tages im Haushalt der Tagespflegeperson (Tagesmutter o. Tagesvater) betreut werden. Im Haushalt der Tagespflegeperson oder in extra dafür angemieteten Räumlichkeiten werden bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreut.
Bei der Kindertagespflege handelt es sich um ein gleichwertiges Betreuungsangebot für Kinder von null bis drei Jahren neben der Betreuung in einer Kindertagesstätte. Die Kindertagespflege wird genauso wie die Betreuung in einer Kindertagesstätte öffentlich gefördert.
Merkmale Kindertagespflege:
PROFESSIONALITÄT: Die Betreuung in der
Kindertagespflege erfolgt ausschließlich durch qualifizierte Tagesmütter und
Tagesväter.
KLEINE GRUPPEN: Betreuungsgruppen von maximal 5
Kindern pro Tagesmutter sind für die Entwicklung von Kindern bis 3 Jahren ideal
und ermöglichen so den Kontakt zu einer festen Bezugsperson.
STAATLICHE FÖRDERUNG: Die Kindertagespflege ist ein offizielles Betreuungsangebot der Kommunen und wird vom Jugendamt unterstützt. Die Einhaltung der aktuellen Standards und Richtlinien wird kontrolliert.
INDIVIDUELLE LÖSUNGEN: Die Flexibilität der
Kindertagespflege garantiert, dass die Bedürfnisse des Kindes und die Ansprüche
der Eltern im besonderen Maße berücksichtigt werden.
VERGLEICHBARE KOSTEN: Für die Betreuung eines Kindes in Kindertagespflege wird kein Elternbeitrag erhoben - wie in den Kitas gibt es inzwischen eine Beitragsfreiheit.
Die Großtagespflege ist eine besondere Form der Kindertagespflege. Es handelt sich um ein Betreuungsangebot in einer überschaubaren Gruppe von maximal 9 Kindern, die von zwei bis maximal drei festen Bezugspersonen (Kindertagespflegepersonen) betreut werden.